Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen finden auf die gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen der Baustoffe Mels AG und ihren Kunden Anwendung. Die Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen liegen am Schalter unserer Verkaufsstelle auf, sind auf unserer Internet-Seite www.baustoffe-mels.ch abrufbar und liegen unserer Preisliste bei. Sie gelten somit bei Bestellung, Vertragsabschluss oder Besitznahme der Ware als bekannt und sind ohne jeglichen Vorbehalt anerkannt. Sie gehen jedwelchen anderen allgemeinen Bedingungen vor. Anders lautende Bedingungen sind nur verbindlich, soweit sie schriftlich abgefasst und von zwei hierzu bevollmächtigten Vertretern der Baustoffe Mels AG unterzeichnet sind.

 

2. Angebote

Alle Angebote auf Internet-Seiten, in Katalogen, Prospekten, Preislisten, Ausstellungen usw. erfolgen freibleibend und unverbindlich. Die Baustoffe Mels AG ist nur an Angebote gebunden, die persönlich an ihre Kunden gerichtet werden. Die Angebote der Baustoffe Mels AG haben eine Gültigkeitsdauer von maximal drei Monaten.

 

Das Warensortiment kann jederzeit und ohne besondere Anzeige geändert werden. Die Baustoffe Mels AG ist nicht verpflichtet, alle auf Internet-Seiten, in Katalogen, Prospekten, Preislisten, Ausstellungen usw. aufgeführten Artikel am Lager zu halten.

 

3. Preise

Die Baustoffe Mels AG behält sich das Recht vor, sämtliche Preise jederzeit und ohne besondere Anzeige zu ändern. Die Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vermerkt ist, abgeholt ab Lager der Baustoffe Mels AG. Die Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht inbegriffen und wird auf den Fakturen separat ausgewiesen. Allfällige Fakturakorrekturen (Einheitspreise, Mengen, Rabatte) aber auch Paletten- und Gebinderetouren sind mit der zuständigen Verkaufsstelle zu vereinbaren. Für diese Korrekturen resp. Retouren werden sofort oder mit der nächstfolgenden Fakturierung Gutschriften oder Rechnungen gestellt.

 

4. Transport, Verpackungsmaterial- und andere Kosten

Allfällige Kosten für Transport, Einbau, Verpackung, Paletten, Ablad, Kran, spezielle Maschinen usw. sind in den Preisen der Baustoffe Mels AG nicht inbegriffen und werden nach dem gültigen Tarif bei der Fakturastellung in Rechnung gestellt. Diese Kosten sind abhängig von Treibstoffpreisschwankungen, Anpassungen der LSVA und Transportwegen.

 

Die Rücknahme von Waren ist grundsätzlich nur mit dem Einverständnis der Baustoffe Mels AG zulässig. Die Transport- und allfälligen Entsorgungskosten gehen zu Lasten des Käufers. Die Ware wird auf Rechnung und Gefahr des Käufers transportiert. Sofern die Baustoffe Mels AG nach erfolgter Eingangskontrolle der retournierten Ware deren Neuzustand festgestellt hat, beträgt die Vergütung 70% des Netto-Warenwertes.

 

Einweggebinde werden nicht zurück genommen. Mehrweggebinde bleiben im Eigentum der Baustoffe Mels AG.

 

5. Lieferbedingungen

Die Festsetzung von Lieferterminen erfolgt nach sorgfältigem Ermessen der Baustoffe Mels AG. Die Baustoffe Mels AG muss sich die Anpassung von Lieferterminen ausdrücklich vorbehalten. Nicht ausgeführte oder verspätete Lieferungen berechtigen den Käufer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zu irgendwelchen Ansprüchen, namentlich auf Schadenersatz und Verrechnung von Wartezeiten. Teillieferungen sind zulässig. Insbesondere höhere Gewalt, Streik, Betriebseinstellung, Fertigungsbeschränkungen, Schäden an Fertigungsanlagen, Lieferverzug oder Nichtlieferung eines Zulieferanten, Betriebs- oder Verkehrsstörungen oder ähnliche unvorhergesehene und vom Willen der Baustoffe Mels AG unabhängige Ereignisse entbinden die Baustoffe Mels AG von der Erfüllung abgeschlossener Verträge innert vereinbarter Lieferfrist oder sogar von deren ganzer Erfüllung im Falle einer Lieferunmöglichkeit.

 

Der vereinbarte Liefertermin gilt ab Vertragsabschluss, frühestens jedoch nach Eingang aller vom Kunden benötigten Angaben.

 

Ist eine Lieferung auf Abruf vereinbart, so ist der Kunde verpflichtet, die Ware innerhalb der vereinbarten Frist/Termin abzurufen; sofern keine besondere Frist/Termin festgelegt ist, beträgt diese längstens sechs Monate seit Vertragsabschluss. Nach Ablauf dieser Frist ist die Baustoffe Mels AG berechtigt, sofortige Erfüllung des Vertrages zu verlangen. Falls vor dem Abruf der Lieferung oder einer Teillieferung Preiserhöhungen seitens der Lieferanten der Baustoffe Mels AG erfolgen, so werden diese für die noch nicht abgerufenen Lieferungen oder Teillieferungen weiterbelastet.

 

Die Baustoffe Mels AG liefert die Waren selbst oder durch ein von ihr beauftragtes Transportunternehmen. Lieferadresse ist die auf der Offerte, Bestellungsbestätigung oder vom Kunden angegebene Adresse. Der Abladeort muss mit den entsprechenden Fahrzeugen leicht zugänglich sein. Bei Ablad werden die Waren neben das Fahrzeug auf den Boden gestellt. Der Empfänger der Ware hat beim Ablad der Waren die notwendige Mithilfe zu stellen. Die Baustoffe Mels AG stellt jegliche Wartezeit nach dem gültigen Tarif in Rechnung. Sofern die Lieferung avisiert wurde, der Kunde oder eine von ihm beauftragte Person jedoch bei der Anlieferung nicht anwesend ist, gilt die Ware mit dem Ablad als ordnungsgemäss übergeben. Allfällige Transportschäden sind der Baustoffe Mels AG und dem Transportunternehmen durch den Kunden innerhalb von 48 Stunden nach Annahme der Ware schriftlich mitzuteilen.

 

Lieferungen mit einem Fakturabetrag von mehr als CHF 2'000.00 erfolgen unter Vorbehalt anderer Vereinbarungen frei Baustelle oder Depot. Die Verkehrsabgaben (LSVA/Stauzuschlag) werden anteilmässig mit 0.6% des Netto-Warenwertes verrechnet. Für Lieferungen mit einem Fakturabetrag von weniger als CHF 2'000.00 wird ein Transport- und Kleinmengenzuschlag fakturiert, bei bituminösen Lieferungen CHF 150.00 und für Lieferungen von Flüssigkunststoffen CHF 85.00. Bei Dämmstoff-Lieferungen im „Open-Top“ wird pro LKW ein Zuschlag von CHF 150.00 und bei Paketlieferungen pro Paket bis 15 kg ein Zuschlag von CHF 40.00 erhoben. Transporte, die einen Kraneinsatz erfordern, werden bei einer Höhe von 25m bis 35m mit CHF 36.00 pro Kranzug und einer Höhe bis 25m mit CHF 25.00 pro Kranzug verrechnet.

 

EURO Paletten werden gemäss den Konditionen vom Lieferanten verrechnet und vergütet. Werden mehr Paletten als angeliefert retour genommen oder müssen Paletten separat abgeholt werden, erfolgt eine Verrechnung von CHF 2.00 pro Palette, im Minimum jedoch CHF 60.00.

 

6. Übergang von Nutzen und Gefahr

Nutzen und Gefahr gehen mit der Auslieferung der Ware ab Verkaufsstelle oder Lager der Baustoffe Mels AG auf den Kunden über, selbst wenn die Lieferung „franko“ oder unter ähnlicher Klausel erfolgt. Ausgenommen hiervon sind lediglich Lieferungen, welche durch die Baustoffe Mels AG oder in deren Namen durch den Lieferanten der Baustoffe Mels AG erfolgen. In diesem Falle gehen Nutzen und Gefahr mit dem Abladen auf den Kunden über.

 

7. Gewährleistung / Haftung

Der Käufer hat die qualitative und quantitative Korrektheit der Warenlieferung sofort nach Erhalt zu prüfen und allfällige Mängel oder sonstige Unstimmigkeiten unverzüglich der Baustoffe Mels AG schriftlich zu rügen. Mängel, die bei sofortiger Untersuchung nicht erkennbar sind, müssen sofort nach ihrer Feststellung angezeigt werden. Versäumt dies der Käufer, so gilt die Ware als genehmigt. Die Mängel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich mit Fotos zu belegen. Beanstandete Ware darf in keiner Weise verwendet werden, ansonsten gilt sie als genehmigt. Eine Haftung für Mängelfolgeschäden oder sonstiger Folgeschäden übernimmt die Baustoffe Mels AG nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Baustoffe Mels AG gibt die Mängelrüge an den betreffenden Lieferanten oder Hersteller weiter.

 

Bei berechtigten Beanstandungen steht es der Baustoffe Mels AG frei, kostenlos Ersatz oder eine Warengutschrift zum Netto-Warenwert zu leisten.

 

Die Garantiefrist beträgt ein Jahr ab Lieferung der Ware.

 

Die Gewährleistungspflicht der Baustoffe Mels AG ist generell ausgeschlossen, wenn und soweit sie die Funktion einer Fakturierungs- und Zahlstelle einnimmt.

 

8. Zahlungsbedingungen

Es gelten die auf der Faktura vermerkten Zahlungskonditionen. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Baustoffe Mels AG. Nach Ablauf der auf den Fakturen angegebenen Zahlungsfrist befindet sich der Kunde in Verzug. Die Baustoffe Mels AG ist berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen zu marktüblichen Konditionen zu verlangen, wobei die Verzugszinsen mindestens 5% betragen. Bei Verzug des Kunden kann die Baustoffe Mels AG weitere Lieferungen zurückbehalten, bis der Verzug behoben ist; geschieht dies nicht, kann die Baustoffe Mels AG vom Vertrag zurück treten. Die Baustoffe Mels AG behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverspätungen die verkaufte Ware zurück zu nehmen.

 

Abzüge ohne Gutschriften sind nicht gestattet. Bei allfälligen unberechtigten Skontoabzügen erfolgt eine automatische Nachbelastung. Ist ein Skonto vereinbart, darf dieser erst nach Gutschriftenabzug berechnet werden. Die Zahlung mittels einer Kreditkarte gibt keinen Anlass für die Einräumung von Skontoabzügen.
 

9. Erfüllungsort / Gerichtsstand / anwendbares Recht

Erfüllungsort ist 8887 Mels, St. Gallen. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen den Parteien ist der Sitz der Baustoffe Mels AG. Der Vertrag und die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen unterliegen dem schweizerischen Recht, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechtes.

 

Wohnt eine Partei im Ausland oder verlegt sie ihren Sitz ins Ausland, wählt diese zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeit als Spezialdomizil i.S.v. Art. 50 SchKG St. Gallen.

 

Sollten Einzelbestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

 

 

Mels, 1. Januar 2022

Baustoffe Mels AG, 8887 Mels

Baustoffe Mels AG

Zeughausstrasse 4

CH-8887 Mels

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